Zahlt die Krankenkasse für die Zweitmeinung?

«Mein Arzt empfiehlt mir eine Operation. Ich möchte aber noch eine Zweitmeinung einholen. Muss meine Grund­versicherung die Kosten der ärztlichen Zweit­meinung übernehmen?»

Nein, es besteht keine Zah­lungspflicht. In der Regel unterstützen die Kranken­kassen jedoch das Einholen einer zweiten Meinung vor einer Operation und bezah­len den Arzt anstandslos. Sprechen Sie das Vorgehen aber unbedingt mit Ihrer Kasse ab. Beachten Sie: Wenn Sie in der Grundversicherung das Hausarztmo­dell gewählt haben, brau­chen Sie auch fürs Einholen einer Zweitmeinung eine Überweisung Ihres Haus­arztes.

13.10.2021

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