10 Fragen zu Bussen
1 Wann gibt es eine Busse?
Meistens nur bei Übertretungen. Das sind geringfügige Straftaten, die keine Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen und in der Regel ohne Gerichtsprozess durch die Strafverfolgungs- oder Verwaltungsbehörden erledigt werden.
2 Wie hoch dürfen Bussen sein?
Bis zu 10 000 Franken – mit Ausnahme der Fälle, in denen ein Gesetz ausdrücklich höhere Bussen zulässt. Die Höhe der im Einzelfall ausgesprochenen Busse hängt nicht in erster Linie von den finanziellen Verhältnissen des Täters ab, sondern von seinem Verschulden.
3 Was passiert, wenn man eine Busse nicht bezahlen kann?
Ist auf dem Betreibungsweg nichts zu holen, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von höchstens drei Monaten. Pro 100 Franken Busse wird in der Regel ein Tag Haft angeordnet. Wenn der Gebüsste zu wenig Geld hat, um die Busse zu bezahlen, wird ausnahmsweise die Zahlungsfrist verlängert oder anstelle der Busse gemeinnützige Arbeit angeordnet.
4 Werden Verurteilungen zu Bussen ins Strafregister eingetragen?
Bussen werden in der Regel nur dann eingetragen, wenn sie höher als 5000 Franken sind. Ein solcher Strafregistereintrag wird nach zehn Jahren wieder gelöscht.
5 Fallen neben der Busse noch weitere Kosten an?
Ja. Die Verfahrenskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Sie können ein Mehrfaches der Busse betragen.
6 Was sind Ordnungsbussen?
Das sind Bussen für Bagatelldelikte. Die Höhe der Ordnungsbusse ist für jede Straftat fixiert und beträgt höchstens 300 Franken. Das Ordnungsbussenverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, in dem keine zusätzlichen Kosten anfallen.
7 Wer darf eine Ordnungsbusse ausstellen?
Ordnungsbussen können von Polizisten, aber auch von Beamten der Verwaltungsbehörden wie zum Beispiel Wildhütern, Förstern oder Fischereiaufsehern ausgestellt werden.
8 Haben frühere Ordnungsbussen einen Einfluss auf die Höhe weiterer Ordnungsbussen?
Nein. Wird die Busse fristgerecht bezahlt, erfolgt kein Eintrag in ein Register – die Angelegenheit ist erledigt.
9 Was passiert, wenn man eine Ordnungsbusse nicht bezahlt?
Dann geht der Fall zur Strafverfolgungsbehörde. Es erfolgt das ordentliche Übertretungsstrafverfahren. Im Streitfall entscheidet das Gericht mit einem Schuld- oder Freispruch. Wer verurteilt wird, muss mit erheblichen Verfahrenskosten rechnen.
10 Droht nach einer Ordnungsbusse auch der Entzug des Fahrausweises?
Nein. Bekommt man nur eine Ordnungsbusse, droht kein Ausweisentzug durch das Strassenverkehrsamt. Anders sieht es aus bei Bussen für schwerwiegendere Übertretungen, die einen Strafbefehl nach sich ziehen. In solchen Fällen kann das Strassenverkehrsamt den Fahrausweis entziehen.
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