Zehn Fragen zum Arbeitslosengeld

1 Wie viele Taggelder erhält man maximal?

Das hängt von der Beitragszeit, dem Alter und den Unterhaltspflichten ab. Versicherte bis 25 Jahre ohne Kinder erhalten maximal 200 Taggelder, über 55-Jährige bis zu 520 Taggelder. 

2 Haben auch Lehrabgänger Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Ja. Sie erhalten pauschal Fr. 50.80 pro Tag. Sind sie über 25-jährig oder haben sie ­Kinder, bekommen sie das Doppelte. 

3 Wie berechnet sich die Höhe des Taggelds?

Versichert ist der Lohn der letzten 6 oder – falls vorteilhafter – der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes liegt bei 12 350 Franken pro Monat. Wer für Kinder sorgen muss oder weniger als 3797 Franken verdient, erhält 80 Prozent des bisherigen Lohns. Die anderen ­Versicherten erhalten ein Taggeld von 70 Prozent des versicherten Lohns.

4 Was sind Wartetage?

Das sind die Tage ganz zu Beginn der Arbeitslosigkeit, in denen man noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Versicherte mit einem sehr tiefen ­Einkommen haben keine Wartetage. 

Wer Kinder hat, muss mit maximal fünf ­Wartetagen rechnen. Versicherte ohne ­Kinder müssen je nach Verdienst 10 bis 20 Tage auf das Arbeitslosengeld warten.

5 Was sind Einstelltage?

Wenn Arbeitslose ihre Pflichten ­verletzen, erhalten sie vorübergehend kein Arbeitslosengeld. Das ist etwa dann der Fall, wenn man sich nicht genügend um eine zumutbare Arbeit bemüht. Die Anzahl Einstelltage ist ­abhängig vom Verschulden und kann bis zu 60 Tage betragen.

6 Riskiert ein Arbeitsloser Einstelltage, wenn er von sich aus gekündigt hat?

Ja. Wegen selbstverschuldeter ­Arbeitslosigkeit – abhängig von der Schwere seines Verschuldens. 

7 Gilt das auch, wenn der ­Arbeitsvertrag im Einverständnis mit dem Arbeitgeber aufgelöst wird?

Ja. Bei einer Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen gilt grundsätzlich dasselbe wie bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer.

8. Drohen Einstelltage, wenn der Betrieb dem Angestellten mit der Kündigung drohte, falls er nicht selber kündigt?

Nein. Wenn man unmissverständlich vor die Wahl gestellt wird, selber zu kündigen oder die Kündigung zu erhalten, gilt bei ­einer Kündigung durch den Arbeitnehmer dasselbe wie bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber.

9 Haben Arbeitslose auch Ferien ­zugute?

Ja. Nach jeweils 60 Tagen haben ­Arbeitslose Anspruch auf fünf Ferientage. Während der ­Stempelferien ist man von der Stellensuche befreit, erhält aber trotzdem Geld. 

10 Wie kann man sich gegen eine falsche Taggeldabrechnung ­wehren?

Wer mit der Abrechnung nicht ­einverstanden ist, muss innert 90 Tagen ab Erhalt schriftlich eine anfechtbare ­Verfügung verlangen.

05.02.2019

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