Zehn Fragen zum befristeten Arbeitsvertrag

1 Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?

Das ist ein Vertrag, dessen Beginn und Ende feststehen. Eine Kündigung ist nicht notwendig, weil der Ablauf schon zu ­Beginn bekannt ist. Der Vertrag endet ­auto­matisch am Ablaufdatum.

2 Ist bei solchen Verträgen eine ­Probezeit möglich? 

Ja, falls sie im Vertrag ausdrücklich vereinbart wird. Die Probezeit darf höchstens drei Monate betragen. Ist nichts anderes ­abgemacht, beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit sieben Tage.

3 Kann ein befristeter Vertrag fristlos gekündigt werden? 

Ja, unter den gleichen Bedingungen wie ein unbefristeter Vertrag. Das Vertrauensverhältnis muss durch eine bestimmte Handlung so gestört sein, dass dem Kündigenden eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter keinen Umständen mehr zumutbar ist.

4 Was passiert, wenn ein Angestellter trotz laufendem Vertrag nicht mehr am Arbeitsplatz erscheint? 

Dann schuldet er dem Arbeitgeber ­grundsätzlich einen Viertel eines Monatslohnes. Falls der Betrieb einen höheren Schaden nachweisen kann, kann er ­zusätzlich den Ersatz des Schadens ver­langen. 

5 Ist eine Kündigung des befristeten Vertrags durch den Arbeitgeber ­möglich?

Ja, aber der entlassene Angestellte hat dann den Lohn bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer zugut. 

6 Ist die Pensionskasse auch für ­temporär Angestellte obligatorisch? 

Ja, wenn der Arbeitsvertrag auf mehr als drei Monate befristet ist. Und unter der ­Voraussetzung, dass der Lohn – aufgerechnet auf ein Jahr – mindestens 21 330 Franken beträgt.

7 Verlängert eine krankheits- oder ­unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsverhältnis? 

Nein. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Das gilt auch bei Militärdienst oder wenn eine Arbeit­nehmerin schwanger ist. 

8 Dürfen mehrere befristete Arbeits­verträge aneinandergereiht werden? 

Nur, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt – etwa bei Saisonstellen oder Profisportlern. Unzulässig sind solche Ketten­arbeitsverträge hingegen, wenn dadurch ­gesetzliche Ansprüche des Arbeitnehmers – etwa der Kündigungsschutz oder die ­Lohnfortzahlung bei Krankheit – vereitelt werden sollen. 

9 Ist ein auf mehrere Jahre befristeter Arbeitsvertrag gültig? 

Ja. Ein auf mehr als zehn Jahre befristetes Arbeitsverhältnis kann aber nach Ablauf von zehn Jahren von beiden Parteien mit ­einer Frist von sechs Monaten auf ein ­Monatsende gekündigt werden. 

10 Was gilt, wenn das Arbeits­verhältnis nach Ablauf der ­vereinbarten Dauer fortgeführt wird? 

Dann geht laut Gesetz der befristete in ­einen unbefristeten Vertrag über.

16.04.2019

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