10 Fragen zur Hundehaltung
1 Wo muss man einen Hund anmelden?
In der Regel bei der Wohnsitzgemeinde. Anschliessend registriert die Gemeinde die Halter in der nationalen Hundedatenbank «Amicus».
2 Benötigen Mieter das Einverständnis des Vermieters, wenn sie einen Hund haben wollen?
Nicht unbedingt. Die Haltung eines Hundes in der Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt. Es sei denn, der Mietvertrag untersagt dies ausdrücklich oder macht die Hundehaltung von der Zustimmung des Vermieters abhängig. Doch selbst wenn die Hundehaltung erlaubt ist, gilt: Das Tier darf zu keinen Klagen Anlass geben.
3 Ist der Besuch eines Hundekurses obligatorisch?
Nur in einzelnen Kantonen. Auf nationaler Ebene wurde die Pflicht zum Besuch eines Kurses wieder aufgehoben. Die Kantone können das aber anders regeln. Einige sehen für Halter von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ein Kursobligatorium vor. Im Kanton Thurgau etwa muss man mit jedem Hund, der mindestens 15 Kilogramm schwer wird, einen Hundeerziehungskurs besuchen. Im Kanton Glarus besteht eine Kurspflicht für Leute, die erstmals einen Hund halten.
4 Müssen Hundehalter eine Haftpflichtversicherung abschliessen?
Auch das ist kantonal unterschiedlich geregelt. In den meisten Kantonen ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für Hundehalter obligatorisch – teilweise für alle, teilweise nur für bestimmte Hunderassen.
5 Gilt immer nur der Eigentümer als Hundehalter?
Nein. Auch wer regelmässig auf einen Hund aufpasst oder mit ihm spazieren geht, kann während dieser Zeit als Halter des Tieres gelten. Folge: Er haftet möglicherweise, falls der Hund ein anderes Tier oder einen Menschen verletzt.
6 Wo findet man die nötigen Informationen, wenn man einen Hund importieren oder mit dem Hund ins Ausland in die Ferien gehen möchte?
Beim kantonalen Veterinäramt oder auf der Website des Bundesamtes für das Veterinärwesen unter www.blv.admin.ch ! Tiere ! Reisen mit Heimtieren.
7 Dürfen Hunde im Auto auf dem Rücksitz mitfahren?
Ja, sofern sie den Fahrer nicht behindern oder gefährden. Aus Sicherheitsgründen werden Hunde aber am besten in Transportboxen mitgeführt.
8 Müssen Hunde an der Leine geführt werden?
Das ist unterschiedlich geregelt. So kennt etwa der Kanton Schwyz eine generelle Leinenpflicht im öffentlichen Raum.
9 Dürfen Hunde gepfändet werden?
Tiere, die aus emotionalen Gründen gehalten werden, darf das Betreibungsamt nicht pfänden. Pfändbar sind nur Hunde, die gezüchtet werden, um sie später gewinnbringend verkaufen zu können.
10 Wo findet man weitere Informationen?
Fragen und Antworten zur Hundehaltung sowie die kantonalen Gesetze und Verordnungen sind auf der Website der Stiftung für das Tier im Recht abrufbar (www.tierimrecht.org).
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Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
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Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.