Ändert sich mit dem Bezug des Geldes etwas für die Erben?

«Ich bin verheiratet, habe erwachsene Kinder und werde demnächst 60. Ich habe ein Freizügigkeitskonto der 2. Säule und überlege mir, ob ich das Geld bereits beziehen soll. Macht es im Todesfall einen Unterschied, ob das Geld noch auf dem Freizügigkeitskonto liegt oder nicht?»

Ja. Gelder auf einem Freizügigkeitskonto haben mit den Erbangelegenheiten nichts zu tun. Im Fall Ihres Todes würde es gemäss Gesetz so verteilt: Begünstigt sind in erster Linie Ihre Frau und Ihre unter 25-jährigen Kinder, falls sie noch in der Ausbildung stehen. Wenn Sie das Kapital hingegen bar beziehen, zählt es zu Ihrem Vermögen. Dann würde es im Todesfall gemäss Ehe- und Erb­recht verteilt.

28.03.2023

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: