AHV: Gibt es eine Beitragspflicht für Studenten?

«Ich bin Student, neben dem Studium arbeite ich nicht. Trotzdem erhielt ich jetzt von der AHV-Ausgleichskasse eine Rechnung für AHV-, IV- und EO-Beiträge. Bin ich tatsächlich beitragspflichtig?»

Ja. Für Nichterwerbstätige beginnt die AHV-Beitragspflicht am 1. Januar nach dem 20. Geburtstag. Vollzeitstudenten schulden den jährlichen Mindestbeitrag von 514 Franken. Fehlende Beitragsjahre können zu Rentenkürzungen führen. Informationen: Ahv-iv.ch > Suchfeld: Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO.

29.05.2024

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