AHV-Rente: Muss ich auf die Witwenrente verzichten?

«Mein Mann ist gestorben. Meine AHV-Rente von rund 2200 Franken reicht nicht zum Leben. Ich beantragte deshalb eine Witwenrente. Die AHV-Ausgleichskasse behauptet aber, dass ich keine solche Rente zugut habe. Stimmt das?»

Ja. Erfüllt eine Witwe auch die Voraussetzungen für eine Altersrente, wird ihr nur die höhere der beiden Renten ausbezahlt. Die Witwenrente beträgt 80 Prozent der Altersrente und maximal 1960 Franken. Ihre Altersrente beträgt 2200 Franken und ist somit höher als der Maximalbetrag der Witwenrente.

Tipp: Reichen Sie ein Gesuch um Ergänzungsleistungen ein.

12.06.2024

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