Airline betreiben: Wie gehe ich vor?

«Ende April teilte mir die Schweizer Airline ­‹Germania Flug AG› mit, dass mein Flug im ­Sommer nach Mallorca gestrichen worden sei. Die der Germania bezahlten Ticketkosten habe ich immer noch nicht zurück­erhalten. Ich will die Airline nun betreiben. Sie heisst seit Juni ­­‹Chair Airlines›. Unter welcher Bezeichnung muss ich die Betreibung einleiten?»

«Chair Airlines» ist die neue Marke der Fluggesellschaft. Das Unternehmen heisst nach wie vor «Germania Flug AG». Unter diesem ­Namen müssen Sie die Airline betreiben, und zwar am Sitz der Gesellschaft in Glattbrugg ZH. Zuständig ist das Betreibungsamt Opfikon ZH.

20.08.2019

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