Darf der Zahnarzt die Herausgabe der Akten verweigern?

«Ich verlangte von meinem Zahnarzt Kopien meiner Krankengeschichte. Er will sie mir aber nicht geben. Begründung: Ich sei mit den Zahlungen im Rückstand, daher sei er nicht verpflichtet, meine Forderung zu erfüllen. Stimmt das?»

Nein. Patienten haben jederzeit Anspruch auf voll­umfängliche Einsicht in ihre Krankengeschichte. Ihr Zahnarzt muss Ihnen die Kopien deshalb trotz Ihrem Zahlungsverzug aushändigen – und zwar kostenlos.

14.06.2023

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