Alimente bleiben aus: Was tun?
Sie sollten Ihren Ex-Mann mit einem eingeschriebenen Brief zur umgehenden Überweisung der Alimente auffordern. Setzen Sie ihm eine Frist und machen Sie ihn gleichzeitig darauf aufmerksam, dass Sie nach Ablauf der Frist die Betreibung einleiten werden. Eine allfällige Betreibung können Sie an seinem Wohnort veranlassen.
Gut zu wissen: Die Kantone bieten eine Inkassohilfe an, die Sie bei der Eintreibung der Unterhaltsforderungen unterstützt. In einigen Kantonen kann man darüber hinaus eine Alimentenbevorschussung beantragen.
Schliesslich besteht auch noch die Möglichkeit, die offene Alimentenforderung beim zuständigen Gericht einzuklagen und für künftige Alimente zu beantragen, dass die Unterhaltszahlung direkt vom Lohn Ihres Ex-Mannes abgezogen und Ihnen überwiesen wird.
Übrigens: Wenn der Unterhaltsverpflichtete – in diesem Fall Ihr Ex-Mann – seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, obschon er dazu in der Lage wäre, macht er sich strafbar.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
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Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.