Alimente: Muss das Gericht den Kinderunterhalt regeln?

«Mein Lebenspartner hat sich von mir ge­trennt. Wir haben zwei Kinder, die bei mir bleiben. Müssen wir die Höhe der Unter­halts­beiträge gerichtlich festlegen lassen?»

Nein. Sie können mit Ihrem Ex-Partner einvernehmlich einen Unterhaltsvertrag auf­setzen. Damit dieser rechtlich verbindlich wird, muss ihn die Kindesschutzbehörde ­genehmigen. Vor Gericht gehen Sie nur, wenn Sie sich nicht über die Höhe des ­Unterhaltsbeitrags einigen können.

05.03.2024

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