Anspruch auf Waisenrente bei Zweitausbildung?

Ich bin 20 Jahre alt und schliesse demnächst meine Lehre ab. Da mein Vater bereits verstorben ist, erhalte ich von der AHV eine Waisenrente. Anschliessend an meine Lehre möchte ich eine Zweitausbildung in Angriff nehmen. Erhalte ich dann die Waisenrente weiterhin?

Ja. Die AHV zahlt den Waisen nicht nur während der Erstausbildung eine Rente, sondern auch im Anschluss etwa während einer Weiter-, Zusatz- oder Zweitausbildung. Ihre Wai­senrente wird bis zum Abschluss der Zweitaus­bildung bezahlt, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr.

Ausgeschlossen sind Waisenrenten für Kinder in Ausbildung nur, wenn diese mehr als 28 200 Franken im Jahr verdienen (Stand 2015/16).

21.10.2015

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