Muss ich die Zuschläge der Apotheke bezahlen?

«Ich muss regelmässig ein rezeptpflichtiges Medikament kaufen. Die Apotheke verlangt jeweils zusätzlich Fr. 4.30 als ‹Medikamenten-Check› und Fr. 3.25 als ‹Bezugs-Check›. Darf sie das?»

Ja. Apotheken dürfen die erwähnten Zuschläge für kassenpflichtige Medikamente verlangen. Damit werden unter anderem das Prüfen des Rezeptes, die Beratung des Patienten und das Betreuen des Patientendossiers durch die Apotheke abgegolten. Gut zu wissen: Nicht alle Apotheken verlangen diese Zuschläge. Suchen Sie deshalb eine Apotheke in Ihrer Nähe, die darauf verzichtet.

15.05.2024

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