Arbeitslos: Muss ich das Unfallrisiko neu versichern?

«Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt. Nächste Woche gehe ich aufs Arbeitsamt. Muss ich das Unfallrisiko wieder bei der Krankenkasse versichern?»

Nein. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, ist bei der Suva obligatorisch gegen Unfälle versichert. Falls Sie verunfallen, gibt es von der Suva gleich viel Taggeld wie von der Arbeitslosenversicherung.

21.02.2024

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