Arbeitslos und krank: Erhalte ich 30 Taggelder?

Ich bin zurzeit arbeitslos. Seit ein paar Tagen bin ich wegen einer schweren Infektion krankgeschrieben. Wie lange ich arbeits­unfähig bleibe, ist noch nicht absehbar. Ich habe gehört, dass ich maximal 30 Taggelder bekomme, solange ich krank bin. Stimmt das tatsächlich?

Nein. Es ist richtig, dass Sie bei Krankheit weiterhin Anspruch auf das volle Arbeitslosentaggeld haben. Doch gemäss Gesetz ist dieser Anspruch beschränkt und dauert «längstens bis zum 30. Tag nach Beginn der ganzen oder teilweisen Arbeits­unfähigkeit». Damit sind Kalendertage gemeint.

Weil aber Arbeitslosentaggelder nur für Arbeitstage (von Montag bis Freitag) ausgerichtet werden, erhalten Sie nicht 30 Taggelder.

Das heisst: Sie müssen die Arbeitstage zählen, die innerhalb von 30 Kalendertagen seit Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit liegen. So kommen Sie auf die Anzahl Taggelder, die Sie während der aktuellen Krankheit maximal erhalten.

Beispiel: Sie sind seit dem 10. März krankgeschrieben. Die 30 Kalendertage laufen am 8. April ab. Die Periode zwischen 10. März und 8. April umfasst insgesamt 22 Arbeitstage. Sie bekommen also maximal 22 volle Tag­gelder.

23.03.2016

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: