Selbständigkeit aufgegeben: Habe ich Arbeitslosengeld zugut?

«Ich verlor vor zwei Jahren meine Stelle und meldete mich beim Arbeitsvermittlungs­­zentrum an. Fünf Monate später machte ich mich selbständig. Jetzt gebe ich meine Selbständigkeit auf. Habe ich Anspruch auf Arbeits­losengeld, obwohl Selbstständige eigentlich keine Taggelder erhalten?»

Ja. Wer arbeitslos wird, kann grundsätz­lich innert zwei Jahren Taggelder beziehen. Wenn sich jemand in dieser Zeit bei der ­Arbeitslosenkasse abmeldet und selbständig macht, wird die zweijährige Frist um zwei Jahre verlängert. Das bedeutet für Sie ­konkret: Sie können sich nach Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit erneut bei der Arbeitsvermittlung ­anmelden und maximal Ihre restlichen ­Taggelder beziehen.

 

19.03.2024

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