Arbeitsvertrag: Gilt die kürzere Kündigungsfrist?
Ja. Die Dauer der Kündigungsfrist richtet sich nach dem Zeitpunkt der Kündigung. Da Sie zurzeit noch Ihr erstes Dienstjahr absolvieren, können Sie also mit der einmonatigen Frist auf das nächste Monatsende kündigen – auch wenn das Ende der Kündigungsfrist dann ins zweite Dienstjahr fällt.
Gut zu wissen: Geht es um die Frage, ob eine Kündigung rechtzeitig – also unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlich festgelegten Fristen – ausgesprochen worden ist, zählt nicht der Poststempel, sondern der Zeitpunkt des Empfangs. Ihr Arbeitgeber muss die Kündigung also noch vor Ablauf des ersten Dienstjahres erhalten.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.