Ist eine zweite Probezeit zulässig?

«Ich arbeite seit rund vier Monaten bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Kurz nach Ablauf der dreimonatigen Probezeit erhöhte sich mein Pensum von 40 auf 80 Prozent, und der Betrieb setzte eine neue Probezeit an. Nach deren Ablauf gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Der Arbeitgeber kündigte mir noch während der verlängerten Probezeit mit einer Frist von sieben Tagen. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Der Zweck der Probezeit besteht darin, dass Angestellte und Arbeitgeber sich gegenseitig kennenlernen und herausfinden können, ob sie zueinander passen. Eine Verlängerung der Probezeit über drei Monate hinaus ist unzulässig. Eine zweite Probezeit zwischen den gleichen Parteien ist nur erlaubt, wenn Angestellte eine neue Funktion übernehmen oder nach einem längeren Unterbruch in den Betrieb zurückkehren. Ein erhöhtes Arbeitspensum allein rechtfertigt keine neue Probezeit. Ihre Kündigungsfrist beträgt somit drei Monate, da die Probezeit abgelaufen ist.

13.02.2024

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: