Arbeitsvertrag voreilig unterschrieben: Muss ich die Stelle antreten?

«Ich habe etwas voreilig einen neuen Arbeits­vertrag unterschrieben. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist sieben Tage. Prompt erhielt ich jetzt ein Stellenangebot, das ich nicht ausschlagen will. Muss ich mit unliebsamen Konsequenzen rechnen, wenn ich auch diesen Vertrag unterzeichne und die andere Stelle gar nicht antrete?»

Ja. Der Arbeitgeber könnte von Ihnen eine Entschädigung in der Höhe von einem Viertel eines Monatslohns und gegebenenfalls wei­teren Schadenersatz verlangen. Von einem Arbeitsvertrag können Sie nicht einfach zurücktreten. Wollen Sie die Stelle nicht antreten, sollten Sie sie schon vor Antritt kündigen. In der Probe­zeit beträgt die Kündigungsfrist normalerweise sieben Tage.

Sie müssten dann diese Mindestdauer des Vertrags abarbeiten, sofern das der Betrieb verlangt. Arbeitgeber haben aber in der Regel kein Interesse daran, einen neuen Angestellten sieben Tage einzuführen, der nicht bleiben will. Suchen Sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Er wird wohl damit einverstanden sein, dass Sie die Stelle gar nicht erst antreten.

09.04.2024

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