Darf mir der Arzt Auskunft geben über den Gesundheitszustand meines Mannes?

«Meinem Mann geht es schlecht. Da ihm selber die Kraft dafür fehlt, möchte ich von seinem Arzt eine Kopie der Krankengeschichte ­verlangen. Bin ich als Ehegattin des Patienten dazu berechtigt?

Ja, aber nur, wenn Ihr Mann einverstanden ist. Denn die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber dem Ehegatten eines urteilsfähigen Patienten. Bevor der Arzt die Akten herausgibt, muss er sich vergewissern, dass Ihr Mann nichts dagegen hat, dass Sie seine Krankengeschichte erhalten. Im Internet finden Sie für ein «Auskunftsbegehren an den Arzt» einen Musterbrief, den Ihr Mann nur noch unterschreiben müsste: www.edoeb.admin.ch.

19.01.2022

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