Auf wann kann ich meine möblierte Wohnung kündigen?
Es gilt dasselbe wie bei einer unmöblierten Wohnung. Das heisst: Laut Gesetz können Sie das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten kündigen – auf einen ortsüblichen Termin. In Zürich ist der 30. September der nächste ortsübliche Termin. Die dreimonatige Frist ist gewahrt, wenn der Vermieter die Kündigung bis Ende Juni erhält.
Den Mietvertrag müssen Sie schriftlich kündigen, auch wenn Sie ihn mündlich abgeschlossen haben. Gut zu wissen: Möblierte Einzelzimmer kann man laut Gesetz mit einer Frist von zwei Wochen jeweils auf das Ende einer einmonatigen Mietdauer kündigen. Es ist zulässig, im Vertrag längere Kündigungsfristen und andere Termine zu vereinbaren.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.