Darf die Ausgleichskasse die Zahlung verweigern?

«Meine betagte Mutter bezieht Ergänzungs­leistungen (EL). Letztes Jahr hatte sie hohe Zahnarztkosten. Ich forderte ­diese von der Ausgleichskasse zurück. Sie will aber nicht zahlen, da der Zahnarzt die Rechnung vor mehr als 15 Monaten ausgestellt hat. Ist das korrekt?»

Ja. EL-Bezüger haben zwar Anspruch darauf, dass ih- nen die Ausgleichskasse die  Krankheitskosten vergütet. Sie zahlt aber nur, wenn man das innert 15 Monaten seit Rechnungsstellung beantragt. Weitere Infos liefert das Merkblatt 5.01 «Ergänzungsleistungen zur AHV und IV» auf Ahv-iv.ch.

09.11.2022

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