Auslandaufenthalt: Kann ich die Mietzinserhöhung noch anfechten?

«Ich war längere Zeit im Ausland und erfuhr erst jetzt, dass mein Vermieter während meiner Abwesenheit eine Mietzinserhöhung ankündigte. Die entsprechende Mitteilung erfolgte mit einem eingeschriebenen Brief. Kann ich mich jetzt noch gegen den höheren Mietzins wehren?»

Nein, sofern Ihnen der Vermieter die Mietzinserhöhung auf einem amtlichen Formular mitgeteilt und begründet hat. Mieter können eine Mietzinserhöhung innert 30 Tagen ab Erhalt der Mitteilung bei der Schlichtungsbehörde als missbräuchlich anfechten. Diese Frist haben Sie verpasst. Denn das Einschreiben, das der Pöstler nicht persönlich überreichen konnte, galt am letzten Tag der siebentägigen Frist zum Abholen bei der Post als zugestellt.

16.01.2024

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: