Ausserordentliche Versammlung einberufen?

«Mehrere Mitglieder unserer ­Stockwerkeigentümergemeinschaft sind mit dem Verwalter sehr ­unzufrieden. Daher möchten wir ihn am liebsten absetzen. ­Können wir dafür eine ausserordentliche ­Eigen­tümerversammlung einberufen?»

Ja, aber nur indirekt. Der Verwalter ist für die Einberufung zuständig, wenn das Reglement nichts anderes vorsieht. Sie müssen also vom Verwalter verlangen, dass er eine Versammlung einberuft. Dafür benötigen Sie ein Fünftel der Eigentümer, sofern im Reglement nichts anderes steht. Falls sich der Verwalter weigert, eine Versammlung einzuberufen, können Sie beim Gericht die Einberufung verlangen.

15.01.2019

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