Arzt zweifelt an meiner Fahrtauglichkeit: Darf er die Behörde informieren?

«Ich hatte einen Selbst­unfall mit dem Auto. Mein Hausarzt zweifelt nun an meiner Fahrtauglichkeit und empfiehlt mir, einen Neurologen zu konsultieren. Das möchte ich nicht. Der Arzt droht mir mit einer Meldung ans Strassenverkehrsamt. Darf er die Behörde informieren?»

Ja. Ärzte unterstehen zwar grundsätzlich dem Arztgeheimnis. Laut dem Strassen­verkehrsgesetz ist es ihnen aber ausdrücklich erlaubt, Personen dem Strassenverkehrsamt zu melden, die sie  wegen einer körper­lichen oder psychischen Krankheit, wegen eines Gebrechens oder einer Sucht als fahruntauglich einschätzen. Falls Ihr Arzt eine solche Meldung macht, müssen Sie sich anschliessend einer Untersuchung unter­ziehen.

13.04.2022

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