Autoräder-Diebstahl: Haftet der Garagist?

«Nach dem Radwechsel bei meinem Auto lasse ich die vorderhand nicht mehr benötigten Pneus jeweils bei meinem Garagisten einlagern. Kürzlich wurde dort eingebrochen, unter anderem sind auch meine Reifen und die Felgen weg. Muss die Garage für meinen Schaden aufkommen?»

Nein. Zwar war die Garage verpflichtet, Ihre Autoräder sicher aufzubewahren. Ein Einbruch mit Diebstahl kann dem Garagisten jedoch nicht angelastet werden, sofern ihm nicht fehlende Sorgfalt vorgeworfen werden kann. Tipp: Fragen Sie Ihre Autoversicherung, ob sie für den Schaden aufkommt.

13.02.2024

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