Bank will Mietzinsdepot nicht herausgeben: Ist das erlaubt?

Mein Vermieter hat mir letztes Jahr auf Ende August gekündigt. Anschliessend verweigerte er die Auszahlung des Mietzinsdepots wegen angeblicher Schäden in der Wohnung. Im Mai leitete er eine Betreibung gegen mich ein. Ich erhob Rechtsvorschlag. Ein Jahr nach dem Auszug verlangte ich nun von der Bank die Herausgabe des Depots. Ohne Erfolg. Darf sie die Rückgabe der Kaution verweigern?

Ja. Grundsätzlich muss zwar die Bank das Depot ein Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses auszahlen – auch ohne die Zustimmung des Vermieters. Dies gilt jedoch nur, wenn der Vermieter in ­diesem Zeitraum keine rechtlichen Schritte gegen den Mieter unternommen hat. Darunter fallen ein Schlichtungs- beziehungsweise Gerichtsverfahren oder wie in Ihrem Fall die Einleitung einer Betreibung.

Solange ein solches Verfahren nicht abgeschlossen ist, darf die Bank das deponierte Geld ohne Einverständnis des Vermieters nicht herausgeben. Sie müssen aber nicht warten, sondern können gegen den Vermieter wegen der Her­ausgabe des Depots klagen. Das Begehren ist bei der Schlichtungsstelle einzureichen.

23.09.2015

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