Bauhandwerker: Gilt das Pfandrecht auch, wenn der Mieter umbaut?

Ich habe einen Geschäftsraum günstig ver­mietet. Nun will der Mieter Handwerker mit dem Umbau der Räumlichkeit beauftragen. Doch ich weiss nicht, ob er die Handwerker bezahlen wird. Könnten diese auf meiner Liegenschaft ein Bauhandwerkerpfandrecht eintragen lassen?

Ja. Der Anspruch auf Einräumung eines Bauhandwerkerpfandrechtes steht den Handwerkern auch dann zu, wenn der Mieter die Arbeiten in Auftrag ­gegeben hat.

Um sich gegenüber dem Mieter abzusichern, können Sie so vorgehen: Der Mieter braucht ja Ihre Zustimmung für den Umbau. Diese können Sie an folgende Bedingungen knüpfen: Der Mieter stellt die Baukosten mittels Sperrkonto oder mit einer Bank­garantie sicher. Zudem können Sie vereinbaren, dass Sie als Vermieter den Umbau bei Beendigung der Miete entschädigungslos übernehmen, falls der Mieter die Handwerker nicht bezahlen sollte.

20.04.2016

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