Gilt die Kostengutsprache auch für die neue Krankenkasse?

«Ich möchte die Grundversicherung zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Zurzeit bin ich beim Arzt in Behandlung. Diese wird im nächsten Jahr andauern. Meine jetzige Kasse hat mir eine Kostengutsprache erteilt. Ist diese auch für die neue Kasse verbindlich?»

Nein. Die jetzt vorliegende Kostengutsprache hat Ihre bisherige Krankenkasse erteilt. Eine neue Kasse ist nicht daran gebunden. Verlangen Sie daher vor dem Wechsel von Ihrer neuen Krankenkasse eine schriftliche Bestätigung, dass sie sich an die bereits erteilte Kostengutsprache hält.

09.11.2022

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: