Bekomme ich einen Teuerungsausgleich zur Pensionskassenrente?

«Ich bin seit Jahren pensioniert. Meine ­Pen­sionskassenrente wurde aber nur selten der Preisentwicklung angepasst. Habe ich ­Anspruch auf einen Teuerungsausgleich?»

Nein. Laut Gesetz müssen nur Ehepartner-, Waisen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruf­lichen Vorsorge an die Teuerung angepasst werden. Bei Altersrenten ist das hingegen nicht vorgeschrieben. Die Pensionskassen entscheiden jährlich selbst darüber, ob und um wie viel sie die Altersrenten erhöhen. Der Stiftungsrat muss den Entscheid über den Teuerungsausgleich im Jahresbericht erläutern.

05.10.2021

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