Bekomme ich eine höhere Rente dank Weiterarbeit?

«Ich bin 66 und beziehe seit eineinhalb Jahren die AHV-Altersrente. Bis heute habe ich noch ­einen Teilzeitjob, bei dem mir AHV-Beiträge vom Lohn ­abgezogen werden. Jetzt höre ich definitiv auf. Wird nun meine AHV-Rente neu berechnet und erhöht, weil ich noch eineinhalb Jahre länger eingezahlt habe?»

Nein. Die AHV-Beitragspflicht besteht, solange man erwerbstätig ist – unabhängig davon, ob man das ordentliche Rentenalter bereits erreicht hat oder nicht. Für Erwerbstätige im AHV-­Alter gilt allerdings ein monatlicher Freibetrag von 1400 Franken. Das heisst: Es werden nur AHV-Bei­träge auf dem Lohnanteil abgezogen, der diesen Freibetrag übersteigt.

Die nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters bezahlten Beiträge haben aber keinen Einfluss mehr auf die Höhe der Rente. Ihre AHV-Rente bleibt also unverändert. Sie würde sich nur dann er­höhen, wenn Sie den Bezug aufgeschoben hätten.

17.10.2017

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