Stromverbrauch des Ventilators zu hoch: Bekomme ich mein Geld zurück?
Nein. Der Stromverbrauch Ihres Ventilators ist zwar deutlich höher als deklariert. Nicht jede Abweichung von den beim Verkauf zugesicherten Eigenschaften gibt Ihnen aber den Anspruch, das Gerät zurückgeben zu können. Es müsste sich schon um einen schweren Mangel handeln. Ihr Gerät funktioniert aber tadellos. Bei einem leichten Mangel, wie er in Ihrem Fall vorliegt, können Sie immerhin noch eine Preisreduktion verlangen. Ihr Ventilator dürfte im Übrigen kein Einzelfall sein. Eine europaweite Untersuchung von 100 Geräten durch Umwelt- und Verbraucherverbände aus EU-Staaten zeigte, dass die von den Herstellern angegebenen Watt-Zahlen nicht durchwegs den Tatsachen entsprechen.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
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Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.