Bekomme ich nach dem Tod des Hundes Geld zurück?

«Ich wohne in Sirnach TG und musste meinen Hund einschläfern lassen. Die ­Hundesteuer in der Höhe von 90 Franken hatte ich für das ­ganze Jahr bezahlt. Muss mir die Gemeinde ­etwas davon zurückzahlen?»

Nein. Die Hundesteuer ist kantonal und teilweise sogar auf Gemeindeebene geregelt. Das Hundegesetz des Kantons Thurgau schliesst eine Steuerrückerstattung ausdrücklich aus. In anderen Kantonen –  etwa in ­Appenzell Ausserrhoden oder Nidwalden – ist die Hundesteuer nur anteilsmässig geschuldet, wenn ein Hund nicht während des ganzen Jahres gehalten wird. Infos zur Hundegesetzgebung Ihres Wohn­kantons finden Sie im Inter­net auf Tierimrecht.org > Recht > Hunderecht.

28.03.2023

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