Berechnet man Überstunden ohne den 13. Monatslohn?

«Ich arbeite im Monatslohn. Ende Jahr be­komme ich zusätzlich einen 13. Monatslohn. Die Überstunden werden mir jeweils ausbezahlt. Bei der Berechnung der Überstundenentschädigung zieht mein Chef den 13. Monatslohn aber nicht in die Berechnung mit ein. Zu Recht?»

Nein. Werden die Überstunden abgegolten und steht nicht ausdrücklich im Vertrag, wie der Lohn für die Überstunden berechnet wird, gilt der Normallohn als Grundlage. 

Zum Normallohn gehört auch der 13. Monatslohn. Dazu kommt ein Lohnzuschlag von 25 Prozent – es sei denn, Sie hätten diesen vertraglich ausgeschlossen. 

01.10.2019

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