Bestätigt der Eintrag die Schuld?
Nein. Der Eintrag im Grundbuch sagt nichts über die Berechtigung der Forderung aus. In Ihrem Fall wies der Richter das Grundbuchamt an, das Bauhandwerkerpfandrecht provisorisch einzutragen. Der Schreiner musste dafür nur glaubhaft machen, dass er auf dem Grundstück gearbeitet hat und dass seit Abschluss der Arbeiten noch keine vier Monate verstrichen sind.
Der Richter hat jedoch nicht geprüft, ob die Rechnung gerechtfertigt ist. Dafür braucht es ein zweites Verfahren, das der Schreiner verlangen muss, damit der provisorische Eintrag nicht wieder gelöscht wird.
In diesem zweiten Verfahren können Sie Mängel oder Garantieansprüche geltend machen. Schützt das Gericht die Forderung des Handwerkers, wird das Pfandrecht definitiv eingetragen. Das bedeutet: Der Handwerker könnte danach ein Betreibungsverfahren auf Pfandverwertung einleiten.
Verliert der Handwerker hingegen das Verfahren, wird die vorläufige Eintragung gelöscht.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.