Betreibung: Wo Rechtsöffnung verlangen?

Ich habe jemanden betrieben, und er hat Rechts­vorschlag erhoben. Nun habe ich ­erfahren, dass er vor kurzem den Wohnsitz gewechselt hat. Wo muss ich das Rechts­öffnungsbegehren stellen?

Mit einem Rechtsöffnungsbegehren verlangen Sie vom Gericht, dass es den Rechtsvorschlag aufhebt. Solche Anträge sind grundsätzlich schriftlich beim Richter des Betreibungsortes einzureichen – also dort, wo Sie schon die Betreibung veranlasst haben.

Zügelt der Schuldner in der Zwischenzeit, ist das Begehren beim Richter des neuen Wohnsitzes zu stellen. Das gilt immer dann, wenn man vom neuen Wohnort erfahren hat.

08.04.2015

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: