Betrug: Ist meine Schwester trotzdem erbberechtigt?

«Vor einigen Jahren betrog meine Schwester den langjährigen Lebenspartner unserer ­Mutter um viel Geld. Jetzt ist die Mutter ­gestorben. Sie war zuletzt urteilsunfähig und konnte ihren Nachlass deshalb nicht mehr regeln. Erbt meine Schwester trotz der von ihr begangenen Straftat?»

Ja. Ihre Schwester erbt gleich viel wie Sie. Denn Ihre Mutter hat kein Testament verfasst. Deshalb gilt die gesetzliche Erbfolge. Ihre Schwester und Sie sind die nächsten Verwandten und haben Anspruch auf die Hälfte der Erbschaft. Ihre Schwester würde nur dann nichts ­erhalten, wenn sie «erbunwürdig» wäre. Erbunwürdig ist man laut Gesetz jedoch nur, wenn man gegen den Verstorbenen eine schwere Straftat begangen hat, die dazu führte, dass er kein Testament mehr verfassen konnte – oder wenn man ein gültiges Testament verschwinden liess.

17.10.2023

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: