Bin ich als Kind eines Zahlvaters erbberechtigt?
Nein. Die Zahlvaterschaft für uneheliche Kinder wurde zwar bereits im Jahr 1978 abgeschafft. Sie hat aber noch Auswirkungen bis heute. Ihr leiblicher Vater würde nur dann als Ihr rechtlicher Vater gelten, wenn die Zahlvaterschaft nach der Gesetzesänderung dem neuen Recht unterstellt worden wäre oder wenn er Sie anerkannt hätte. Das war bei Ihnen aber nicht der Fall. Deshalb sind Sie von Gesetzes wegen nicht erbberechtigt. Ihr Vater hätte Sie in seinem Testament berücksichtigen müssen, damit Sie einen Anspruch aufs Erbe geltend machen könnten.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.


Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.