Bin ich erbberechtigt?
Ja, falls der Adoptionsvertrag Ihres Bruders nichts anderes vorsieht.
Adoptionen, die vor dem 1. April 1973 erfolgten, unterstehen grundsätzlich dem alten Recht. Nach dem damaligen Recht blieb das Erbrecht der leiblichen Familie bestehen. Da Ihr Bruder vor dieser Gesetzesänderung adoptiert wurde, gelten für ihn im Prinzip die alten Regelungen, und Sie – als seine leibliche Schwester – wären erbberechtigt.
Allerdings gibt es eine Ausnahme:
Hat Ihr leiblicher Bruder innert fünf Jahren nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung den alten Adoptionsvertrag dem neuen Recht unterstellt, hätten Sie auch als leibliche Schwester keinen Anspruch auf das Erbe. Denn nach neuem Recht erlischt das Erbrecht zur leiblichen Familie mit der Adoption.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.


Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.