Bin ich machtlos, wenn der Mieter nicht ausziehen will?

«Ich besitze eine Wohnung, die ich vermiete. Ich kündigte den Vertrag, weil ich die Wohnung künftig für mich selbst benötige. Der Mieter müsste Ende Monat ausziehen. Kürzlich teilte er mir mit, dass er die Wohnung am Auszugs­termin nicht verlassen werde, weil er noch keine neue Wohnung gefunden habe. Muss ich das hinnehmen?»

Nein. Sie können ein gerichtliches Ausweisungsverfahren in die Wege leiten, wenn der Mieter die Wohnung nicht rechtzeitig zurückgibt. Das Gericht wird Ihrem Mieter dann befehlen, die Wohnung unverzüglich zu räumen und zurückzugeben. Weigert sich der Mieter weiterhin, kann er notfalls mit Hilfe der Polizei gezwungen werden, die Wohnung zu verlassen.

25.01.2022

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