Bin ich sechs Jahre lang an den Versicherungsvertrag gebunden?

«Vor einem Jahr habe ich eine Rechtsschutzversicherung mit einer Laufzeit von sechs ­Jahren abgeschlossen. Inzwischen bereue ich dies. Kann ich den Vertrag erst auf den Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen?»

Nein. Seit Januar 2022 gilt: Ein langjähriger Versicherungsvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende des dritten und jedes darauffolgenden Versicherungsjahres gekündigt werden. Das gilt auch für Verträge, die früher abgeschlossen wurden.

Für Sie heisst das: Sie können die Versicherung 2024 auflösen, also auf das Ende des dritten Jahres.

08.02.2022

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