Bin ich verpflichtet, das Geld zu verzinsen?

«Vor vielen Jahren habe ich von meinen Eltern einen Erbvorbezug erhalten. Unterdessen sind sie beide verstorben, und die Erbteilung mit meinen Geschwistern steht bevor. Muss ich den Erbvorbezug verzinsen?»

Nein. Bei der Erbteilung wird der Nominalbetrag des Erbvorbezugs angerechnet. Ausnahme: Sie haben ­damals mit den Eltern eine Verzinsung vereinbart.

27.03.2018

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