Bin ich zum Kauf des Schmuckstücks verpflichtet?

«Ich wollte in einer Bijouterie ein bestimmtes Schmuckstück kaufen, wurde aber nicht fündig. Der Verkäufer bot mir an, ein Objekt gemäss meinen Vorstellungen zu bestellen. Das angebotene Stück ist nun aber viel teurer als erwartet. Muss ich es trotzdem kaufen?

Nein. Sie haben mit dem Verkäufer noch keinen verbindlichen Vertrag abgeschlossen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn sich die Parteien über alle wesentlichen Punkte einig sind. Der Kaufpreis ist ein solcher wesentlicher Vertragspunkt. Bei Ihrem Besuch in der Bijouterie war der Preis aber noch kein Thema. Sie haben lediglich Ihr Interesse an einem Kauf bekundet. Sie können das Angebot des Verkäufers also ohne Weiteres ablehnen. 

06.09.2022

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: