Einem Reh ausgewichen: Bleibe ich trotz Teilkasko auf dem Schaden sitzen?

«Ich musste nachts mit dem Auto einem Reh ausweichen und kam von der Strasse ab. ­­Da­bei wurde mein Auto beschädigt. Die Versi­cherung will den Schaden nicht über­neh­men: Ausweich­schä­den seien nicht durch die Teilkasko gedeckt. Stimmt das?»

Ja, die Teilkaskoversicherung zahlt nur, wenn der Schaden am Auto durch eine Kollision mit einem Tier entstanden ist. Anders ist es bei der Vollkaskoversicherung: Sie kommt auch für Schäden auf, die durch Ausweichmanöver verursacht wurden. Wichtig: Der Umfang der Teilkaskodeckung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben – er ergibt sich allein aus dem Vertrag. Die Versicherungsdeckung variiert deshalb von Versicherung zu Versicherung.

26.04.2022

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