Bleiben die Daten des Fahrzeughalters absolut geheim?
Nein. Im Grundsatz gilt zwar: Wenn Sie Ihr Kontrollschild mit einer Auskunftssperre belegen lassen, werden Ihr Name und Ihr Wohnort nicht mehr angezeigt oder bekannt gegeben. Ausnahmen sind aber möglich – etwa dann, wenn eine aussenstehende Person mit einem schriftlichen Gesuch nachweisen kann, dass sie die Angaben im Hinblick auf ein Verfahren unbedingt benötigt. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn jemand wegen Missachtung eines Parkverbots gegen einen Fahrzeughalter vorgehen möchte.
Im Übrigen wird der Name eines Fahrzeughalters bei einem Unfall allen Beteiligten und bei einem Halterwechsel dem neuen Halter bekannt gegeben. Behörden erhalten Auskunft, wenn sie Daten von Amts wegen benötigen.
Tipp: Alle Autobesitzer haben das Recht, ihre Halterdaten sperren zu lassen. Es braucht dazu keine besondere Begründung.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
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Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.