Bleibt der Gegenspieler auf dem Schaden sitzen?

Unser Sohn hat im Handballtraining einem Gegenspieler aus Versehen den Ball ins Gesicht geworfen. Dabei ist dessen Brille kaputt­gegangen. Unsere Privathaftpflicht-Versicherung will nun aber nicht für den Schaden aufkommen. Zu Recht?

Ja. Grundsätzlich zahlt die Privathaftpflicht-Ver­sicherung nur, wenn der Versicherte haftpflichtig ist. Und das ist nur dann der Fall, wenn er den Schaden durch Nachlässigkeit oder Unaufmerksamkeit ver­ursacht hat. Ihrem Sohn ist aber kein Vorwurf zu ­machen. Wer Sport treibt, muss wissen: Bei einer mit viel Körpereinsatz verbundenen Sportart wie Handball ­kann auch mal eine Brille kaputtgehen.

Eine Haftpflicht des Schädigers besteht nur bei Regelwidrigkeiten oder gar Absicht. Trotzdem zahlen etliche Versicherungsgesellschaften freiwillig auch für Sach­schäden bei Spiel und Sport – im Rahmen der normalen Deckung oder beschränkt auf 1000 oder 2000 Franken. Melden Sie deshalb den Schaden bei Ihrer Haftpflichtversicherung trotzdem an. 

21.09.2016

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: