Bleibt der Schaden am Autobesitzer hängen?

Nach der Reinigung in einer automatischen Waschanlage war der Heckspoiler meines Autos völlig zerkratzt. Ich habe mich strikt an die Anweisungen gehalten. Trotzdem will der Betreiber der Anlage die Reparatur nicht übernehmen. Er beruft sich auf ein Schild am Eingang der Waschanlage. Darauf steht, der Betreiber hafte nicht für Beschädigungen durch die Benutzung der Waschanlage. Darf er das?

Es kommt darauf an, wo die Ursache des Schadens liegt. Der Betreiber einer Auto-Waschanlage muss diese sorgfältig bedienen und alle möglichen Vorsichtsmassnahmen ergreifen, um Schäden zu verhindern. 

Er darf die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausschliessen – zum Beispiel durch das Anbringen eines für jeden Kunden gut sichtbaren Schildes beim Eingang zur Waschstrasse.

Indem Sie die Wasch­anlage trotz des Haftungsausschlusses benutzt haben, haben Sie die Bedingungen des Betreibers akzeptiert. 

Geht der Schaden an ­Ihrem Wagen auf eine grobe Fahrlässigkeit des Betreibers zurück, haftet er allerdings für den Schaden – für leichte Beschädigun­gen hingegen können Sie keinen Schadenersatz verlangen.

09.03.2016

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