Bleibt der Schaden am Autobesitzer hängen?
Es kommt darauf an, wo die Ursache des Schadens liegt. Der Betreiber einer Auto-Waschanlage muss diese sorgfältig bedienen und alle möglichen Vorsichtsmassnahmen ergreifen, um Schäden zu verhindern.
Er darf die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausschliessen – zum Beispiel durch das Anbringen eines für jeden Kunden gut sichtbaren Schildes beim Eingang zur Waschstrasse.
Indem Sie die Waschanlage trotz des Haftungsausschlusses benutzt haben, haben Sie die Bedingungen des Betreibers akzeptiert.
Geht der Schaden an Ihrem Wagen auf eine grobe Fahrlässigkeit des Betreibers zurück, haftet er allerdings für den Schaden – für leichte Beschädigungen hingegen können Sie keinen Schadenersatz verlangen.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.


Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.