Bleibt der Vertrag nach dem Tod bestehen?

«Mein Mann ist gestorben. Kurz vor seinem Tod hatte er in einem Optikergeschäft eine teure Brille bestellt. Diese wurde noch nicht geliefert. Muss ich sie trotzdem zahlen?»

Nur teilweise. Der von Ihrem Mann abgeschlossene Vertrag geht auf die Erben über. Als Erbin können Sie jedoch vom Vertrag zurücktreten. Der Optiker kann dann den Aufwand für die bis zum Rücktritt geleistete Arbeit verlangen sowie den entgangenen Gewinn.

28.11.2021

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