Brauche ich an der Versammlung eine Vollmacht?

«Mein Mann und ich besitzen eine Wohnung im Stockwerkeigentum. An der nächsten Eigentümerversammlung nehme nur ich teil. Das Reglement sieht vor, dass sich die Vertreter von gemeinschaftlichem Eigentum an der Versammlung mit einer Vollmacht ausweisen müssen. Brauche ich diese wirklich?

Ja. Aber: Gehört eine Wohnung mehreren Personen gemeinsam, haben ­diese laut Gesetz nur eine Stimme, die sie durch einen Vertreter abgeben. Ist nur ein gemeinschaftlicher Eigentümer an der Stockwerkeigen­tümerversammlung an­wesend, ist davon auszugehen, dass ihn die anderen Eigen­tümer zur ­Stimmabgabe bevollmächtigten. Ausnahme: Es steht ausdrücklich im Reglement, dass der Vertreter gemeinschaftlicher Eigentümer eine Vollmacht vorweisen muss. Dann gilt das sogar für Ehegatten, die ­gemeinsam eine Wohnung besitzen.

04.04.2023

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